Impressum

INGENIEURBÜRO MRAZ

Inhaber Ing. Cedomir Mraz

D-85368 Eching,

Geschwister-Scholl-Str. 3h

UST ID Nr. DE129957270

Telefon: 089-32731830

Handy: 01573-321 8358

E-Mail: ib.mraz@ web.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB)

 von Ingenieurbüro Mraz

 

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Nachfolgende AGB von Ingenieurbüro Mraz gelten ausschließlich; entgegenstehende oder

von den AGB Ingenieurbüro Mraz abweichende Kundenbedingungen werden nicht

anerkannt, es sei denn, Ingenieurbüro Mraz hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung

zugestimmt. Die AGB von Ingenieurbüro Mraz gelten auch dann, wenn Ingenieurbüro Mraz

in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Kundenbedingungen

die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die AGB von

Ingenieurbüro Mraz gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

 

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss unter Abwesenden

Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung stellt gegenüber Ingenieurbüro Mraz ein

bindendes Angebot dar. Dieses Angebot kann durch Ingenieurbüro Mraz innerhalb von zwei

Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten

Ware angenommen werden.

 

  • 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des ausgezeichneten bzw. vereinbarten Kaufpreises hat ausschließlich auf

das von Ingenieurbüro Mraz genannte Konto oder bar eigenhändig zu erfolgen. Der Abzug

von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis spätestens innerhalb von 10

Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig.

 

  • 4 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung ohne Vorkasse

(1) Ingenieurbüro Mraz behält das Eigentum an der bzw. den Vertragsprodukten bis zur

vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag.

(2) Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet,

die Vertragssache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen

ist, hat der Kunde Ingenieurbüro Mraz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der

gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

 

  • 5 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit

Verlassen des Geschäftssitzes von Ingenieurbüro Mraz, die Gefahr des zufälligen

Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt

unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.

 

  • 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung mit Kaufpreisansprüchen von Ingenieurbüro

Mraz nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein

Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis mit Ingenieurbüro Mraz beruht.

 

  • 7 Eigenprodukte und Haftung

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ingenieurbüro Mraz auch Eigenproduktionen

anbietet, die zum Teil markengeschützt und patentiert sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle als Eigenprodukte gekennzeichneten oder bekannten

Waren von Ingenieurbüro Mraz weder nachzufertigen noch nachfertigen zu lassen oder

Dritten zur Nachfertigung zu überlassen. Dasselbe gilt für zugehörige Software, deren

Nutzung im Übrigen ausschließlich dem jeweiligen Kunden von Ingenieurbüro Mraz gestattet

ist. Ohne schriftliche Genehmigung von Ingenieurbüro Mraz ist deren Software nicht an Dritte

übertragbar.

(3) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde gegenüber Ingenieurbüro

Mraz eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu zahlen. Jede Zuwiderhandlung wird –

unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs – als gesonderte Tat angesehen.

Fälligkeit der jeweils verwirkten Vertragsstrafe tritt mit Ablauf des jeweiligen Tages der

Begehung der Tat ein. Sonstige Ansprüche von Ingenieurbüro Mraz, einschließlich des

Unterlassungsanspruches sowie etwaiger Schadenersatzansprüche, auf die jedoch die

Vertragsstrafe angerechnet wird, bleiben im Übrigen unberührt.

(4) Ingenieurbüro Mraz übernimmt über die allgemeine Produkthaftung hinaus keine Gewähr

für Eigenprodukte. Für auf Kundenwunsch gefertigte Prototypen übernimmt Ingenieurbüro

Mraz keine Gewährleistung und Haftung. Nicht vorhersehbare Mehrkosten für die Fertigung

und den Materialverbrauch von Prototypen auf Kundenwunsch trägt der Kunde bis zu einer

Höhe von maximal 50% des vereinbarten Werklohns.

 

  • 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist Freising.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine

Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

INGENIEURBÜRO MRAZ,  85386 Eching,

Inhaber Ing. Cedomir Mraz